Ein Familiengrab gibt Auskunft über die Verfolgung der Sinti in Bremen

Kulturhaus Walle Brodelpott / Bildarchiv
7. März 1943
Stephanitorsbollwerk 16, Muggenburg-Bremen

Auf dem Waller Friedhof findet man gleich hinter dem auf dem Friedhofsplan ausgewiesenen Grab von Fritz und Hermine Overbeck im Feld O, nahe am Haupteingang, einen großen Grabstein mit der Inschrift „FAMILIE SCHMIDT … DURCH UNMENSCHLICKEIT VERSTARBEN IM LAGER AUSCHWITZ IN DEN JAHREN 1943 – 1945 40 ANGEHÖRIGE UNSERER FAMILIE“.
Diese Inschrift weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht um ein normales Familiengrab handelt, sondern dass es zugleich ein Mahnmal ist. Unterhalb des Steins findet sich eine Steinplatte, auf der verzeichnet ist, dass hier der am 23. Oktober 1984 verstorbene Anton Schmidt beerdigt wurde. Außerdem befinden sich hier die Gräber seiner zweiten Ehefrau Irmgard und einer weiteren Person.

Wer war dieser Anton Schmidt und warum klagt er den Verlust seiner Familienangehörigen während des Nationalsozialismus an?

Anton Schmidt war ein deutscher Sinto. Er wurde geboren am 22. Juli 1902 in Alt-Strelitz in Mecklenburg-Vorpommern. Von seinem Vater übernahm er den Beruf des „Marktbeziehers“.
Mit 26 Jahren trat Anton Schmidt 1928 in die KPD ein, in der er ab 1930 bis 1933 die Funktion des Kassierers ausübte. Nach 1933 wechselte er häufiger seinen Wohnsitz, vor allem um der Gestapo zu entkommen.
1939 kam die Familie nach Bremen und lebte am Stephanitorsbollwerk 16 in zwei Wohnwagen bei Gastwirt Meinken. Am 9. Mai 1940 wurden sie im Zuge der NS-Verfolgungsmaßnahmen gegen Sinti und Roma durch die Polizei erkennungsdienstlich erfasst. Am 5. März 1942 wurde Anton Schmidt – mittlerweile 40jährig – zur Wehrmacht einberufen, jedoch nach nur 4 Monaten „aus rassischen Gründen“ wieder entlassen.

Anschließend arbeitete er als Lagerarbeiter in einer Papier- und Pappengroßhandlung in Bremen. Im März 1943 wurde er mit seiner Frau Maria und den 7 Kindern unter der Angabe politisch nicht einwandfrei zu sein, zuerst im Findorffer Schlachthof untergebracht und anschließend ins KZ Auschwitz deportiert. Gemeint ist die Deportation der Sinti und Roma aus dem Bremer Kriminalpolizeileitstellengebiet im März 1943 auf Grund des sogenannten Himmler-Erlasses vom 16. Dezember 1942. Auf der Polizeiwache 15 seien ihnen sämtliche Wertsachen wie Bargeld, Schmuck und Uhren abgenommen worden.

Anton Schmidt erhielt im Vernichtungslager Auschwitz die Nummer „Z 2100“ in den Unterarm tätowiert. Seine Ehefrau die Nummer Z 2361. Schmidt selbst blieb bis zum Sommer 1944 in dem „Zigeunerlager“ in Auschwitz. Zu diesem Zeitpunkt waren vier seiner Kinder und seine Ehefrau bereits tot. In diesem Sommer wurden die arbeitsfähigen Sinti auf andere Konzentrationslager aufgeteilt. Ein Teil wurde nach Buchenwald transportiert. Alle Sinti, die vor ihrer Deportation – wie Anton Schmidt – zur Wehrmacht eingezogen worden waren, kamen jedoch in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück. Hier erhielt er die Häftlingsnummer 9554. Er wurde im sog. „Männerlager“ des Frauenkonzentrationslagers untergebracht.
Von hier aus wurde Anton Schmidt am 3. März 1945 zusammen mit ca. 2.000 weiteren KZ-Insassen in das KZ Sachsenhausen überführt. Doch statt bei der Räumung des Lages auf einen Todesmarsch geschickt zu werden, wurde er „plötzlich mit anderen Inhaftierten eingekleidet“ und mit weiteren 362 KZ-Häftlingen, darunter ca. 150 Sinti, am 15. April 1945 nach Taubendorf an der Neiße transportiert. Der Ort liegt in Brandenburg, im Landkreis Spree-Neiße. Damals befand sich dort die Front.

Statt der KZ-Häftlingskleidung trugen Anton Schmidt und die anderen Sinti nun eine Wehrmachtsuniform. Im KZ Sachsenhausen waren sie in die SS-Sondereinheit Dirlewanger zwangsrekrutiert worden. In dieser Situation gelang es Anton Schmidt am 29. April in Märkisch-Buchholz, ca. 80 Kilometer von Berlin in sowjetische Kriegsgefangenschaft zu kommen. Da er keinerlei Papiere bei sich trug, galt er zunächst als regulärer Kriegsgefangener und kam nach Posen. Seine eintätowierte KZ-Nummer aus Auschwitz half ihm offenbar nicht weiter, „da den Russen ein derartiges Zeichen unbekannt“ gewesen sein soll, wie er später in seinem Antrag auf Wiedergutmachung schreiben würde.

Zwei Jahre war Anton Schmidt in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. Laut Meldekartei war er am 24. Juli 1947 wieder in Bremen. Er wohnte zunächst fünf Jahre am Torfhafen in Findorff in einem Wohnwagen. 1954 musste die Familie für wenige Monate in das „Landfahrerlager“ Riespott umziehen. Ab 1961 bezog er bis zu seinem Tod 1984 in Walle in der Derfflingerstraße 7 eine Wohnung.

Mehrere Jahre versuchte Anton Schmidt als Schleifer, eine Tätigkeit, die er erlernt hatte, beruflich Fuß zu fassen. Ein „freies, wenn auch weniger einbringliches Leben“, zog er „jedem Zwang zur Arbeit“, selbst wenn damit ein höheres Einkommen verbunden war, vor. Doch diese Perspektive wurde letztendlich durch seine körperlichen Schäden, die er während der NS-Verfolgung erlitten hatte, zunichte gemacht. Er erlitt 1957 und 1958 Herzinfarkte, zahlreiche Krankenhausaufenthalte und Kuren, bei denen er von seiner zweiten Ehefrau auf Grund seiner körperlichen Beeinträchtigungen begleitet werden musste, schlossen sich an. Am 23. Oktober 1984 ist Anton Schmidt gestorben. Er wurde beerdigt in dem Grab auf dem Waller Friedhof, das er bereits 1976 erworben hatte und das nach seinem Willen zu einer Anklage gegen das Unrechtsregime der Nationalsozialisten dienen sollte. Es war somit in Bremen das erste und bundesweit eines der ersten Mahnmale, das an die Verfolgung der Sinti und Roma erinnerte.

Das Grab-/Mahnmal kann durchaus als eine Reaktion auf eine ausgebliebene juristische Ahndung der NS-Verbrechen in Bremen gesehen werden. Denn ein Ermittlungsverfahren wegen „Beihilfe zum Mord“ gegen den Leiter der „Dienststelle für Zigeunerfragen“ der Kripoleitstelle Bremen, Wilhelm Mündtrath, wurde 1962 eingestellt. Dieser Mann, der zuständig war für die Deportation sämtlicher Sinti und Roma in Nordwestdeutschland, entging auch einer Verurteilung in seinem Entnazifizierungsverfahren.

Quellen: dieser Text geht zurück auf ausführliche Recherchen vom Historiker Dr. Hans Hesse, die er für die Spurensuche Bremen freundlicherweise bereitgestellt hat.
Hesse, Hans, Ein Grab als Denkmal – Der Gedenkstein der Sinti-Familie Schmidt auf dem Waller Friedhof, in: Hans Hesse, „Ich bitte, die verantwortlichen Personen für ihre unmenschlichen Taten barbarischen Taten zur Rechenschaft zu ziehen“ – Gedenkbuch zur NS-Verfolgung der Sinti und Roma aus Nordwestdeutschland, Teil 2, Bremen 2022, S. 130-135.

Veröffentlicht am und aktualisiert am 9. September 2022

Kommentieren Sie den Beitrag

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Zeitauswahl
  • 1933
  • 35
  • 37
  • 39
  • 41
  • 43
  • 1945
Themen
  • Arbeitslager
  • Ereignis
  • Jugend
  • Nazi-Organisation
  • Person
  • Verfolgung
  • Widerstand
  • Alle Kategorien aktivieren
Stadtteil