Hauptkriegsverbrecher Generalmajor Keitel – Kommandant von Bremen

1. Oktober 1934
Horner Heerstr. 23, Bremen-Horn

Vor dem Nürnberger Kriegsverbrechenprozess stand ab dem 20. November 1945 auch ein Mann mit Bremer Bezügen: Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel.

Obwohl Keitel als Offizier der nach außen unpolitischen Reichswehr politisch neutral sein sollte, sympathisierte er mit Hitler und dem nationalsozialistischen Gedankengut. Von der ersten Begegnung mit Hitler im Juli 1933 und dessen Rede auf dem Tempelhofer Feld in Berlin war Keitel sehr beeindruckt. 1939 sollte er das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP erhalten, durch dessen Annahme er auch automatisch Mitglied der Partei wurde.
Am 1. März 1934 wurde Keitel zum Generalmajor befördert und im Oktober 1934 als Infanterieführer VI und Kommandant von Bremen mit der Aufstellung der 22. Infanterie-Division beauftragt. (Anmerkung der Redaktion: er wohnte wie auch die Generäle Sponeck und Strauß in einer Dienstwohnung an der Horner Heerstr. 23  – Ecke Ronzelenstr.)
Am 1. Oktober 1935 wurde er schließlich zum Chef des Wehrmachtamts im Reichskriegsministerium berufen. Dies geschah auf Betreiben des Chefs des Generalstabs des Heeres, General Ludwig Beck, der sich damit gegen Reichswehrminister Blomberg durchsetzen konnte. Im neuen Amt versuchte Keitel, die Koordinierung zwischen Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe durch einen gemeinsamen Führungsstab zu verbessern. Dieser Plan scheiterte aber an dem Widerstand der Generäle. Am 1. Januar 1936 wurde Keitel zum Generalleutnant und am 1. August 1937 zum General der Artillerie befördert.

Keitel war als Chef des OKW direkt Hitler unterstellt. Während die operativen Aufgaben der Kriegführung vom Wehrmachtführungsstab unter Alfred Jodl besorgt wurden, lagen in Keitels Verantwortung die Bereitstellung von Soldaten und Kriegsgerät, die Spionage, die Versorgung der Kriegsgefangenen und Verwundeten sowie die Verwaltung der Wehrmacht und des Heeresgebietes, in dem sie tätig war. Dabei war es seine Aufgabe, die Befehle Hitlers weiterzugeben; nach dem Ausbruch des Krieges hatte er außerdem die Aufgabe, die Verbindung zwischen Hitler und seinen Generälen aufrechtzuerhalten. Diese vermittelnde Rolle spielte Keitel bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges.

Im Zweiten Weltkrieg war Keitel als Chef des OKW in alle zentralen militärischen Entscheidungsprozesse eingebunden, agierte aber hauptsächlich als Hitlers Erfüllungsgehilfe: Initiativen zur Änderung der Strategie gingen von ihm nicht aus. Hitler sagte nach dem schnellen Sieg im Westen (Westfeldzug Mai/Juni 1940) bzw. nach dem Waffenstillstandsgesuch Frankreichs zu Keitel: „Jetzt haben wir gezeigt, wozu wir fähig sind. Glauben Sie mir, Keitel, ein Feldzug gegen Rußland wäre dagegen ein Sandkastenspiel.“ Am 19. Juli 1940 ernannte Hitler Keitel – und gleichzeitig elf weitere Generäle – zum Generalfeldmarschall. Keitel sah es fortan nur noch als seine Aufgabe an, Hitlers Entscheidungen bedingungslos zu unterstützen oder ihm zuzuarbeiten, so zum Beispiel beim sogenannten Kommissarbefehl vom 6. Juni 1941.

In der Forschung wird seine Dienstbeflissenheit und Willfährigkeit gegenüber Hitler hervorgehoben. Keitel prägte nach der Eroberung der Benelux-Staaten und Frankreichs den Begriff „Größter Feldherr aller Zeiten“ für Hitler, der nach Stalingrad als Gröfaz verulkt wurde. (Originalzitat: „Mein Führer, Sie sind der größte Feldherr aller Zeiten.” 17. Juni 1940, nachdem das französische Waffenstillstandsgesuch in Hitlers Hauptquartier eingetroffen war.) Von seinen Kameraden wurde Keitel als „Jasager“ bezeichnet, und laut Mueller hatte es fatale Folgen für andere Generäle, wenn sie eine abweichende Meinung vertraten. Im Offizierkorps genoss Keitel deshalb nur wenig Respekt und hatte den Spitznamen „Lakeitel“.

Hitler belohnte Keitels Loyalität 1942 mit einer Bardotation in Höhe von 250.000 Reichsmark sowie im Oktober 1944 mit 246 Hektar Waldbesitz in Lamspringe im Wert von 739.340 Reichsmark.

Als Chef des OKW war es Keitels Aufgabe, Hitlers teils völkerrechtswidrigen Weisungen mit seiner Unterschrift Befehlskraft zu verleihen. Die Anweisungen zur Ausrottung der polnischen Eliten trug er widerspruchslos mit und verteidigte sie gegenüber Kritikern. So erklärte er am 12. September 1939 gegenüber dem über die Massenerschießungen entsetzten Admiral Wilhelm Canaris:

Die Sache [sei] bereits vom Führer entschieden …, der dem Ob.d.H. klargemacht habe, daß, wenn die Wehrmacht hiermit nichts zu tun haben wolle, sie es auch hinnehmen müsse, daß SS und Gestapo neben ihr in Erscheinung treten. Es werde daher in jedem Militärbezirk neben den Militär- auch Zivil-Befehlshaber eingesetzt werden, letzteren würde eben die ’Volkstums-Ausrottung’ zufallen. “

Nach dem Balkanfeldzug und ersten Kampfhandlungen mit jugoslawischen Partisanengruppen gab Keitel am 16. September 1941 den Geisel-Sühne-Befehl für Serbien: „Als Sühne für ein deutsches Soldatenleben muß in diesen Fällen im allgemeinen die Todesstrafe für 30 bis 100 Kommunisten als angemessen gelten.“

Im so genannten Banditenbekämpfungsbefehl vom 16. Dezember 1942 erklärte er im Zusammenhang mit dem Partisanenkrieg in Jugoslawien: „Die Truppe ist daher berechtigt und verpflichtet, in diesem Kampf ohne Einschränkung auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzuwenden, wenn es nur zum Erfolg führt.

An den Entscheidungsprozessen, die in Vorbereitung des Unternehmens Barbarossa zu den verbrecherischen Befehlen führten, war Keitel nicht beteiligt. Er unterzeichnete aber mehrere Befehle, die Massenmord anordneten oder billigten. Dazu gehören der Kommissarbefehl vom 6. Juni 1941 und der Nacht-und-Nebel-Erlass vom 7. Dezember 1941. Am 12. September 1941 wies er die Truppe in einem Geheimbefehl an: „Der Kampf gegen den Bolschewismus verlangt ein rücksichtsloses und energisches Durchgreifen, vor allem auch gegen die Juden, die Hauptträger des Bolschewismus.“

Außerdem gab er Hitlers Durchhaltebefehle während und nach der Schlacht von Stalingrad ohne Bedenken weiter und verschrieb sich bedingungslos der Idee, die Kampfmoral der Truppe durch die Erziehung zum unbedingten Glauben an die „Genialität des Führers“ wieder aufzurichten.

GFM Keitel unterzeichnet in Berlin-Karlshorst die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht (9. Mai 1945)
Am 20. Juli 1944 war Keitel bei der Lagebesprechung in der Wolfschanze anwesend. Er half danach dem nur leichtverletzten Hitler aus den Trümmern der Baracke. Anschließend gab er telefonische Befehle zur Verfolgung der Verschwörer aus. Er wurde anschließend Mitglied des sogenannten Ehrenhofs der Wehrmacht, der über die Ausstoßung von am Attentatsplan beteiligten Offizieren aus der Wehrmacht entschied, damit diese vom Volksgerichtshof abgeurteilt werden konnten.
Erst in den letzten Wochen des Krieges übernahm das OKW auch die Aufgaben der operativen Führung, die aber für den Verlauf der Ereignisse nicht mehr von großer Bedeutung waren. In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1945 unterzeichnete Keitel die Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht im sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst.

Am 13. Mai 1945 wurde Keitel von den Alliierten festgenommen und zusammen mit anderen hochrangigen Wehrmachtangehörigen und Mitgliedern der NSDAP-Hierarchie in das Kriegsgefangenenlager Nr. 32 (Camp Ashcan) im luxemburgischen Bad Mondorf eingeliefert. Im August 1945 wurde er nach Nürnberg überstellt. Keitel wurden sämtliche Orden und Ehrenzeichen abgenommen. Vor Gericht erschien er zwar in Uniform und Schaftstiefeln, doch hatte man an seinem Waffenrock zuvor die Schulterstücke und Kragenspiegel sorgfältig entfernt. An seiner Stiefelhose hatte man sogar die roten Lampassen abgetrennt, so dass nichts mehr auf seinen früheren Rang als Generalfeldmarschall hindeutete.

Zusammen mit 23 anderen wurde er im Prozess angeklagt. In allen vier Anklagepunkten wurde er schuldig gesprochen: Verschwörung zur Planung eines Angriffskrieges, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Laut der Anklage war er für die Verstrickung der Wehrmacht als Institution in die verbrecherischen Aktionen des NS-Regimes besonders verantwortlich.

Am 1. Oktober 1946 wurde er zum Tod durch den Strang verurteilt und mit neun weiteren Verurteilten am 16. Oktober 1946 in Nürnberg hingerichtet.

Quelle: Wikipedia

Veröffentlicht am und aktualisiert am 22. November 2020

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