Wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt

26. Mai 1943
Westerstrasse 7, Bremen

Am 06.07.1943 wird die ursprünglich aus Ostpreußen stammende Charlotte Gerlach wegen Beihilfe zur Fahnenflucht vom Sondergericht Bremen zu 12 Monaten Haft verurteilt.  Aus dem Urteil geht hervor, dass sie ab Juli 1940 ein Liebesverhältnis zum Soldaten Hermann Jannsen gehabt hätte, ihn mit Kleidung und Geld unterstützt hätte und in Bremen unter verschiedenen Adressen, Teerhof 46, Westerstr.7 und Bohnenstr. 6 mit Jannsen zusammengelebt hätte. Da  Charlotte Gerlach Jannsen Unterkunft gewährt hätte und ihn auf unterschiedlichste Weise unterstützt hätte, hätte sie sich der Beihilfe zur Fahnenflucht schuldig gemacht. Charlotte Gerlach wurde später begnadet und am 17.12.1943 aus dem Landgerichtsgefängnis Oldenburg entlassen.

Hermann Jannsen  wird wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt und am 26.05.1943 hingerichtet. In der Urteilsbegründung  des Gerichtes der 172 Division wird auf das liederliche Leben von Jannsen in Bremen verwiesen, während die Soldaten der deutschen Wehrmacht in zwei schweren Wintern im Osten alle Kräfte hätten einspannen müssen, um den bolschewistischen Ansturm abzuwehren. So könnte, lt. Gericht nur die Todesstrafe seine schwere Schuld sühnen.

Quellen: Angaben zu dieser „Spur“ sind von Manfred Bannow. Außerdem: Senator für Justiz und Verfassung (Hrg), „Strafjustiz im totalen Krieg – Aus den Akten des Sondergerichts Bremen 1940 bis 1945“, Band 2, Seite 272,

Veröffentlicht am und aktualisiert am 29. November 2022

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