Der ehemalige Staatsrat im „Dritten Reich“ und SS-Sturmbannführer Otto Löblich, der im Mai 1952 vom Schwurgericht wegen gemeinschaftlichen vollendeten Totschlags in Tateinheit mit gemeinschaftlichem versuchtem Totschlag in zwei Fällen und wegen schweren Landfriedensbruchs zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, ist vorzeitig aus dem Zuchthaus Fuhlsbüttel entlassen worden. Er war für schuldig befunden worden, am 1. […]