Bremer Volkszeitung wurde verboten

Das Bild zeigt den Senator Kaisen
Senator-Kaisen
5. März 1933
Am Geeren 6, Bremen

[fn]Zit n. W. Hundertmark; bearbeitet von Redaktionsgruppe SPURENSUCHE[/fn]Bereits am 7. März 1933 traf ein Telegramm des Reichsinnenministers beim Bremer Senat ein, in dem er aufgefordert wurde, die Bremer Volkszeitung, das Organ der SPD und der Freien Gewerkschaften „wegen ständiger Verhetzung“ für eine Woche zu verbieten. Dies geschah mit Bezug auf die „Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Februar 1933 zum Schutz von Volk und Staat“.Gedruckt wurde die BV „Am Geeren 6“, dem Sitz der SPD.

Unter diesem Druck sprach der Senat, dem auch drei Sozialdemokraten angehörten, das Verbot für die Dauer einer Woche (5.-9. März) aus. Trotz dieses Verbotes verblieben die sozialdemokratischen Senatoren Kaisen, Sommer und Klemann im Amt. Eine Nummer der BVZ erschien noch am 10. März. Dann wurde das Verbot vom Reichskommissar Markert ausgesprochen, da, so die Begründung, die BVZ „die Verhetzung … in gleicher Weise fortgesetzt“ habe.

Nach dem „Reichstagsbrand“ wurden hauptsächlich Mitglieder und Funktionäre der KPD verhaftet und eingekerkert; daneben erlitten viele SPD-Funktionäre das gleiche Schicksal. Auch sie wurden in das KZ Mißler überführt.

Veröffentlicht am und aktualisiert am 29. November 2022

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