Erpresst und schikaniert: Hermann Strassberg, jüdischer Kaufmann

Dieses Bild zeigt die Beflaggte Sögestraße anlässlich einer Ausstellung im Jahre 1935
Beflaggung der Sögestraße anlässlich einer Ausstellung 1935
12. September 1935
Sögestraße 37 - 39, Bremen

Strassberg war Inhaber eines Konfektionsgeschäftes in der Sögestraße 37/39, das er jedoch im Herbst 1933 aufgab.[fn]Die >Arisierung< von jüdischem Haus- und Grundbesitz in Bremen, Hrsg: >Erinnern für die Zukunft e.V.<, III Fallbeispiele; von Hanno Balz[/fn]Trotzdem blieb er Besitzer des Hauses und vermietete das Ladengeschäft an die Firma »WMF«. Er selbst dachte an eine Beteiligung an einem Bekleidungsgeschäft in Berlin, das ihm seiner Meinung nach größere Anonymität gewährleisten würde. Aufgrund der Schwierigkeit, in Bremen eine geschäftliche Existenz aufrechtzuerhalten, reifte bei ihm der Entschluss, sein Grundstück in bester Bremer Geschäftslage zu verkaufen. So trat er 1935 in Verkaufsverhandlungen mit der Firma WMF. Die Grundstücksmaklerfirma »Edzard, Franke & Co. « betonte die günstige Gelegenheit, die sich hier bot: »Bei der augenblicklichen Mieteinnahme des ganzen Hauses in Höhe von RM 2.256.- würden Sie um ca. RM 5.000,- p.a. billiger wohnen können. Wir sollten meinen, dass, falls Sie überhaupt daran denken, ein eigenes Haus in Bremen zu besitzen, das augenblickliche Angebot des Herrn Strassberg, bei zurzeit stark ermäßigten Zinssätzen, einen Anreiz für sie bieten müsste, dieses Grundstück käuflich zu erwerben. « 294

Offenbar reichte dieser »Anreiz« – Strassberg wollte das Grundstück bei einem Taxat von 278.000 RM für 200.000 RM verkaufen – der Firma WMF nicht, jedenfalls zog sie sich aus den Verkaufsverhandlungen zurück. Daraufhin senkte Strassberg seine Forderung noch einmal und fand in den Schwestern Marie Knigge und Käthe Kretzschmer (geb. Knigge) zwei Käuferinnen. Marie Knigge vertrat hierbei ihren Mann Diedrich Knigge, der in jenem Haus das Ledergeschäft »Koffer Knigge« betrieb.

Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags vom 12. September 1935 überschlugen sich jedoch die Ereignisse; aufgrund einer Denunziation von Angestellten eines gegenüberliegenden Geschäftes, Strassberg habe sich ihnen am Fenster seines Hauses »unsittlich genähert«, wurde er für vier Tage in Untersuchungshaft genommen. Weitere Ermittlungen wurden jedoch fallen gelassen.

Der Kaufvertrag wurde nun abgeschlossen und Strassberg verkaufte das Grundstück für 186.000 RM an die beiden Schwestern. Später bemerkte sein Häusermakler Pollmann, dass, hätte man sich mit der Käufersuche mehr Zeit gelassen, sicher auch ein Kaufpreis von 225.000 RM möglich gewesen wäre. Kurz nach Abschluss des Vertrages flüchtete Strassberg nach Rotterdam und von dort weiter nach Palästina. Zuvor hatte ihm sein Notar den Kaufpreis in großen Noten ausgezahlt, die er mit nach Palästina nehmen konnte. Von Rotterdam schrieb er seinem Notar, Dr. Lemke, am 15.10.1935: »(…) Die Ihnen bekannten letzten Ereignisse haften noch immer im stärksten Maße an mir und sind nicht spurlos an mir vorübergegangen. Der Gedanke einer haltlosen und nichtswürdigen Regierung wegen unschuldig zu Gefängnis verurteilt zu werden, machte mir das Leben zu einer Qual und Hölle.

Dazu kam für mich die riesengroße Gefahr nach den neuen Nürnberger Gesetzen auch wegen Rassenschande auf die Anklagebank zu kommen. Die wiederholten anonymen Anrufe und Drohungen gaben mir den Beweis, dass ich mit einer solchen Möglichkeit rechnen musste. Überall sah ich für mich Gefahren. Ich schäme mich, Ihnen sagen zu müssen, dass ich aus diesen für mich so schwerwiegenden Gründen, ganz besonders aber aus meiner grenzenlosen Nervosität heraus, einen Schritt unternommen habe, den Sie, sehr geehrter Herr Dr. Lemke, weder verstehen, noch viel weniger billigen werden. Ich habe mein Domizil in Deutschland aufgegeben und bin nach Übersee ausgewandert. Ich bedaure diesen Entschluss, denn ich weiß dass ich Ihnen mit meinem Schritt sicher eine große Enttäuschung bereitet habe, auch bin ich überzeugt davon, dass Sie etwas derartiges von mir nie erwartet hätten, doch konnte ich nicht anders. Mein Zustand verschlimmerte sich von Tag zu Tag und war schließlich derart unerträglich dass es für mich nur 2 Wege gab, – Schluss zu machen oder weggehen. (…) Ich bin ehrlich genug Ihnen einzugestehen, dass ich mich meiner Feigheit schäme. Dieser Feigheit ist es auch zuzuschreiben, dass ich bis zum htg. Tage noch nicht einmal meine Angehörigen benachrichtigt habe, ich bin es nicht im Stande und wäre Ihnen von ganzem Herzen dankbar, wenn Sie das tun würden.« 295

Ein Jahr später, nachdem sich Strassberg in Palästina eine neue Existenz aufgebaut hatte, wurde er in Abwesenheit wegen »Reichsfluchtsteuerhinterziehung« zu einem Bußgeld von 30.000 RM und einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.

Veröffentlicht am und aktualisiert am 29. November 2022

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