Nazi-Richter und -Staatsanwalt Bode: Karriere in Bremer Justiz

Am Wall, Bremen-Mitte

1920 wurde Bode an der Universität Greifswald zum Dr. jur. promoviert. Im Mai 1933 in die NSDAP eingetreten, stieg er bis zum Oberlandesgerichtsrat auf.
Spätestens seit 1939 arbeitete er auch mit dem Sicherheitsdienst des Reichsführers SS zusammen. Am 8. September 1939 führte er den Vorsitz bei einem Kriegsgerichtsprozess gegen die Verteidiger der polnischen Post in Danzig und sprach Todesurteile gegen sämtliche 28 Angeklagten aus, am 29. September gegen weitere zehn.

Später erlebte er einen steilen Aufstieg in der NS-Gerichtsbarkeit. Am 1. Februar 1942 wurde er Generalstaatsanwalt des Reichsgaus Danzig-Westpreußen. In dieser Funktion war er mit zirka 350 Todesurteilen befasst.

Weihnachten 1944 ließ Bode im Danziger Gerichtsgefängnis Guillotine und Galgen entfernen und wies den Oberlandesgerichtspräsidenten Walter Wohler an, die Akten der Sondergerichte und des Strafsenats zu vernichten. Seine letzten Anklageschriften stammen vom 3. und 7. März 1945, kurz bevor Danzig von der Roten Armee eingenommen wurde. Am 15. März 1945 schloss Bode seine Behörde und leistete als Reservist Dienst als Oberleutnant. Dabei geriet er in sowjetische Kriegsgefangenschaft, aus der er am 8. Januar 1949 in die Britische Besatzungszone entlassen wurde.

Am 16. Februar 1949 füllte Bode den Fragebogen der britischen Militärregierung zur Entnazifizierung aus und fügte neun Empfehlungsschreiben hinzu, die im Volksmund „Persilschein“ genannt wurden. In dem anschließenden Verfahren beim Hauptentnazifizierungsauschuss für den Kreis Oldenburg in Holstein wurde Bode fünf Tage später am 22. Februar 1949 zunächst als Mitläufer (Kategorie IV), dann aber nach einer Umstufung auf Grund der Kriegsgefangenschaft als Entlasteter (Kategorie V) eingestuft. In Schleswig-Holstein wurde die Entnazifizierung besonders großzügig gehandhabt. Seine Wiederaufnahme in den Staatsdienst im Jahre 1950 erreichte Bode mit Empfehlungsschreiben u.a. des ihm in Danzig unterstellten Staatsanwalts Heinz Heinrich Anton Wolf (Anm. d. Redaktion: ebenfalls an zahlreichen Todesurteilen beteiligt), der es inzwischen auch wieder erreicht hatte, als erster Staatsanwalt in Frankfurt / Main tätig zu sein.

So konnte er in den bremischen Justizdienst eintreten und erneut Karriere machen. Er brachte es bis zum Senatspräsidenten beim Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen in der 4. Legislaturperiode 1955/59 (Wahl am 18. Januar 1956), danach war er ein weiteres Jahr Vizepräsident desselben Gerichts. 1960 ging er in den Ruhestand. Etwa ab diesem Zeitpunkt ermittelten die Staatsanwaltschaften Bremen und Lübeck bis zu Bodes Tod 1979 insgesamt neunmal gegen Bode wegen des von ihm gefällten Todesurteils gegen die Verteidiger der polnischen Post. Allerdings wurden sämtliche Verfahren eingestellt. Erst lange nach seinem Tode waren die Anstrengungen erfolgreich, die Urteile von 1939 aufzuheben.

 


 

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